Alkohol am Lenker: Neue Promillegrenze fürs Fahrrad im Gespräch

Die Deutsche Verkehrswacht unterstützt die Empfehlung des 64. Deutschen Verkehrsgerichtstags, eine klare Promillegrenze für Radfahrende einzuführen. Vorgeschlagen wird eine neue Ordnungswidrigkeit: Wer mit 1,1 Promille oder mehr Fahrrad fährt, soll künftig mit 250 Euro Bußgeld rechnen. Bei wiederholten Verstößen könnte – ähnlich wie im Kraftfahrzeugbereich – zusätzlich eine Fahreignungsuntersuchung angeordnet werden.

Kirsten Lühmann, Präsidentin der Deutschen Verkehrswacht, machte deutlich, dass sich hartnäckig Fehlannahmen halten. Viele Menschen gingen noch immer davon aus, betrunken Fahrradfahren sei entweder ungefährlich oder sogar erlaubt. Beides treffe nicht zu. Eine feste Promillegrenze könne ein Umdenken auslösen und dazu beitragen, die Zahl der Unfälle zu senken. Am sichersten sei es nach ihrer Einschätzung nach wie vor, alkoholisiert gar nicht selbst zu fahren.

Hinzu kommt: Schon bei 0,2 Promille lassen sich auf dem Fahrrad messbare Beeinträchtigungen feststellen, die die Fahrsicherheit negativ beeinflussen können. Rechtlich ist die Lage jedoch bisher widersprüchlich: Ohne auffälliges Verhalten können Radfahrende bislang erst ab 1,6 Promille belangt werden – dann handelt es sich allerdings um eine Straftat mit deutlich schwereren Konsequenzen. Eine „warnende“ Grenze, wie sie bei Kraftfahrzeugen existiert, fehlt im Radverkehr bislang. Aus Sicht der Verkehrswacht ist das eine Lücke, die im Sinne der Vision Zero geschlossen werden sollte.

Lühmann verwies außerdem darauf, dass Unfälle mit alkoholisierten Radfahrenden seit Jahren zunehmen – entgegen dem allgemeinen Trend. Die Deutsche Verkehrswacht setze sich deshalb bereits seit 2015 für eine Grenze von 1,1 Promille im Radverkehr ein. Die Empfehlung des Verkehrsgerichtstags bestätige nun erneut, dass eine Ordnungswidrigkeit in diesem Bereich ein sinnvoller Schritt sein könne, um die Verkehrssicherheit insgesamt zu verbessern.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Deutsche Verkehrswacht e.V./Veröffentlicht am 30.01.2026

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